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Dr. Dettke rechtsanwaltgesellschaft mbh

Rechtsichere Bürgschaften für Bauprojekte

Juristische Begleitung für Auftragnehmer, Auftraggeber und Bürgen

 

Individuelle Beratung. Klare Verträge. Verlässliche Absicherung.

 

Bauprojekte erfordern Vertrauen – und rechtlich abgesicherte Bürgschaften. Wir unterstütze Sie dabei, Ihre Interessen bei Vertragserfüllungs-, Gewährleistungs- oder Anzahlungsbürgschaften professionell zu wahren. 

 

Wir beraten Lieferanten, Bauträger und Banken auch bei komplexen Projekten rund um Bürgschaften, Bauverträge und Projektabsicherungen. Mit klarer Sprache, pragmatischer Denkweise und juristischer Präzision stehen wir an Ihrer Seite.

Rechtsanwalt Dr. Dettke

Beratung & Betreuung

Mit langjähriger Erfahrung und einem engagierten Team stehen wir Auftragnehmern, Auftraggebern und Bürgen bundesweit zur Seite. Von der fundierten Erstberatung bis zur erfolgreichen Begleitung auch komplexer Bürgschaften und Bauprojekten.

Unsere Leistungen – rechtliche Unterstützung für alle Beteiligten

Für Auftraggeber
(z.B. Bauträger)

  • Gestaltung und Prüfung von Vertragsklauseln zu Bürgschaften

  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Bürgschaften

  • Risikoanalyse: Greift die Bürgschaft im Schadensfall wirklich?

Für Auftragnehmer
(z.B. Lieferanten)

  • Prüfung und Verhandlung von Bürgschafts-
    bedingungen

  • Schutz vor überzogenen Anforderungen und Haftungsfallen

  • Begleitung bei der Beschaffung von Bürgschaften (Avalkredite)

Für Bürgen
(z.B. Banken und Versicherungen)

  • Rechtssichere Formulierung von Bürgschaftsurkunden

  • Beratung bei Einlösungen und Rückforderungen

  • Begleitung bei der Risikobewertung von Bauprojekten

Unser Team

Die Dr. Dettke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH steht für ein erfahrenes und engagiertes Team von Juristinnen und Juristen, das Sie kompetent in allen rechtlichen Fragen begleitet. Unsere Arbeit basiert auf fundiertem Fachwissen, langjähriger Praxiserfahrung und einem hohen Maß an persönlicher Betreuung.

Wir setzen auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und entwickeln individuelle Lösungen, die auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten sind. Unser Anspruch ist es, Ihre Interessen mit Nachdruck zu vertreten und Ihnen jederzeit die bestmögliche rechtliche Unterstützung zu bieten.


Vertrauen Sie auf unser Know-how – und auf ein Team, das sich mit ganzer Kraft für Ihr Recht einsetzt.

Thomas Brüninghaus

Rechtsanwalt


 

Gregor
Kyi

Rechtsanwalt (Kooperationspartner)
 

Zeynep
Dettke

Rechtsanwältin

 

Rainer Gräger,
LL.M. (H.K.)

Fachanwalt für Medizinrecht (Kooperationspartner)

Dr. Stefan
Dettke

Rechtsanwalt & Geschäftsführer
 

Rechtsberatung rund um bau- und Bürschaftsrecht

Unsere Stärke liegt in der Kombination aus tiefem Fachwissen im Bau- und Bürgschaftsrecht und konsequenter Durchsetzung der Mandanteninteressen.

 

Wir übersetzen komplexe Vertragswerke in klare, verständliche Sprache. Ob Auftraggeber, Auftragnehmer oder Bürge – wir erkennen frühzeitig Risiken, gestalten tragfähige Lösungen und vertreten Ihre Ansprüche mit Nachdruck.

 

Gerade bei Bauprojekten mit hohen Summen ist es entscheidend, einen Partner zu haben, der sowohl juristisch präzise arbeitet als auch pragmatisch denkt.

Vertrags-erfüllungsbürgschaft

Sichert ab, dass der Auftragnehmer seine vertraglich vereinbarten Leistungen vollständig und ordnungsgemäß erbringt. Für Auftraggeber bedeutet sie Schutz vor Bauabbrüchen oder mangelhafter Ausführung. Auftragnehmer wiederum müssen auf eine ausgewogene Vertragsgestaltung achten, um nicht über Gebühr belastet zu werden. Unsere Kanzlei sorgt für faire Klauseln und rechtssichere Umsetzung.

Gewährleistungs-bürgschaft

Dient der Absicherung von Mängelansprüchen nach Abnahme des Bauwerks. Auftraggeber erhalten hierdurch ein verlässliches Mittel, auch nach Fertigstellung auf Nachbesserung oder Ersatz bestehen zu können.
Wir prüfen, ob die Laufzeit und Höhe der Bürgschaft angemessen sind – und setzen Ihre Ansprüche im Streitfall durch.

Anzahlungsbürgschaft

Schützt den Auftraggeber, wenn Vorauszahlungen geleistet werden, bevor Bauleistungen erbracht sind. Hier ist besondere Sorgfalt gefragt, da Banken und Bürgen häufig strenge Vorgaben machen.
Wir begleiten sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer bei der sicheren Vertragsgestaltung und der Minimierung von Liquiditätsrisiken.

Bauhandwerksicherungs-bürgschaft (§ 650f Bgb)

Ein zentrales Instrument zum Schutz von Bauunternehmen und Handwerkern. Sie stellt sicher, dass der Auftragnehmer für seine erbrachten Leistungen bezahlt wird.
Wir unterstützen bei der rechtssicheren Formulierung, prüfen die Zulässigkeit von Sicherheiten und begleiten die Durchsetzung im Konfliktfall.

Unsere Standorte

Dedication. Expertise. Passion.

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